Schulorganisation ab 19.04.21

Aktuelle Information finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums M-V. https://www.bildung-mv.de/

Auszug aus der Pressemitteilung des Bildungsministeriums:

Für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten sowohl der allgemein bildenden als auch der beruflichen Schulen wird Distanzunterricht erteilt. Ausnahmen bilden die Abschlussjahrgänge bzw. die Vorabschlussklassen, sobald die Abschlussjahrgänge nicht mehr an dem Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen. Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Prüfungen: Inzidenzunabhängig wird in den Schulen die Abnahme von Abschlussprüfungen sowie etwaige andere Prüfungen (Kammerprüfungen, Kenntnisprüfungen im Rahmen der Berufsanerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe etc.) gewährleistet.

Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen sind inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihre Prüfung ablegen, durch die Schulen eigenverantwortlich zu organisieren.

Die Form der Vermittlung von Lerninhalten und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen können sowohl in Präsenz als auch digital in Distanz realisiert werden. Die Teilnahme am vorbereitenden Unterricht ist freiwillig.

Dauer des schulischen Lockdowns: Sobald die landesweite 7-Tage-Inzidenz mindestens 7 Tage unterhalb von einem Wert von 100 liegt, sollen die Schulen als erster gesellschaftlicher Bereich geöffnet werden.

Der Hygieneplan am RBB Wirtschaft- und Verwaltung Schwerin ist weiterhin gültig.

Gilbert Gräter (Schulleiter)

Aktuelle Corona-Information

Schulorganisation am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Wirtschaft und Verwaltung Schwerin ab dem 12. April 2021

Es gibt ab sofort ein Zwei-Stufenplan für Schulöffnungen in MV:

Stufe 1 = Inzidenz am Mittwoch unter 150: Wechselunterricht ab der kommenden Woche.

Stufe 2 = Inzidenz am Mittwoch über 150: Distanzunterricht (Abschlussklassen und der 12. Jahrgang des Fachgymnasiums sind von dieser Regelung ausgenommen)

Die aktuellen Bestimmungn zum Schulbetrieb entnehmen Sie bitte der Seite des Bildungsministeriums M-V.https://www.bildung-mv.de/

Grundsätzlich bleiben die bestehenden Turnuspläne der Schulen erhalten.
Alle Abschlussprüfungen und Abiturprüfungen für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Bildung finden auch weiterhin in Präsenz unter Beachtung aller notwendigen Hygienemaßnahmen statt.

Es sind keine Schulfahrten oder andere Formen des Lernens am anderen Ort gestattet.

Praktischer Sportunterricht darf kontaktfrei im Freien durchgeführt werden.

Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt.  Die Schule empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Das bedeutet für das RBB Wirtschaft und Verwaltung:

  1. Vor dem Betreten der Schule ist am ersten Schultag das aktuell gültige Formular zur Gesundheitsbestätigung durch alle Lehrkräfte, Schüler*innen und Auszubildenden abzugeben. Dieses wird durch die Klassenlehrer an die Schüler*innen und Auszubildenden übermittelt. Das Formular kann hier heruntergeladen werden: Download Gesundheitsbestätigung
  2. Im gesamten Schulgebäude gilt zu jeder Zeit die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  3. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Auzubildende können sich 2 x wöchentlich testen (SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Seite des Bildungsministeriums:  Bildungsministerium M-V

gez. Gilbert Gräter