Ausbildungsstart 1. Ausbildungsjahr am 27.09.21

Liebe Auszubildende,
nun steht ihr Beginn der theoretischen Ausbildung an unserer Schule unmittelbar bevor.
Aufgrund der aktuellen Situation unter pandemischen Bedingungen müssen wir Sie zuvor auf Folgendes hinweisen.

Am Montag, 27.09.2021 erwarten wir Sie rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn am Haupteingang, von wo Sie von Ihren Klassenleiter*innen in Empfang genommen werden. Dabei müssen Sie die von Ihnen bzw. bei Minderjährigen von Ihren Eltern unterschriebene „Erklärung über das Reiseverhalten unter Pandemiebedingungen …“, vorzeigen und erst dann dürfen Sie das Schulgelände betreten.

Entsprechend der Schul-Corona-Verordnung M-V besteht weiterhin die Testpflicht für alle Ungeimpften. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und der der anderen Mitschüler sowie der Lehrkräfte, empfehlen wir, dass sich auch die Geimpften und Genesenen testen. Der Nachweis der vollständigen Impfung oder der Nachweis, dass Sie genesen sind, muss durch Sie erbracht werden.

Sollten Sie minderjährig sein, müssen Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Einwilligung zum Testen unterschreiben, die Sie ebenfalls am Montag mitbringen. Sollten Sie diese nicht dabeihaben, dürfen Sie an diesem Tag nicht beschult werden.

Beide Dokumente sind Ihnen bzw. Ihren zuständigen Ausbildern im Vorfeld zugeschickt worden, fragen Sie dort gegebenenfalls nach. Falls dies nicht geschehen ist, stehen Sie Ihnen hier zum Download bereit.

Formular Einwilligung Testung in der Schule

Erklärung über das Reiseverhalten

Alle weiteren Informationen erhalten Sie am Montag in der Klassenleiterstunde.

Gilbert Gräter
(Schulleiter)

Informationen zum Schulstart Montag, 30.08.2021

Liebe Ausbildungsunternehmen und Eltern, liebe Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

Am Montag, 30.08.2021, 08:00 Uhr startet das neue Schuljahr 2021-2022. Das Pädagogenteam und die Schulleitung hoffen alle Azubis und alle Schülerinnen und Schüler gesund und erholt begrüßen zu können. Hier die ersten wichtigen Informationen zum Schulstart:

Das Schuljahr startet erneut unter Pandemiebedingungen, d.h.:

 ·           Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske im Unterricht, auf dem Schulgelände und im Schulhaus / AHA-Regeln einhalten

 

·           neue Eingänge in das Schulgebäude

 

      Das Betreten der Schule für FG-Schüler ist über die beiden hinteren Eingänge im Anbau (über Lehrerparkplatz) gestattet, Berufsschüler betreten die Schule über den Haupteingang.

      Die Klassen werden von ihren Klassenleiter*innen vom Schulhof abgeholt (außer 12. und 13. Jahrgang FG: diese begeben sich direkt in die im Plan ausgewiesenen Räume)

      FG-Schüler erhalten Unterricht in den Räumen im Erdgeschoss und in der ersten Etage, die Berufsschüler werden in der zweiten und dritten Etage beschult. 

 

·           Testpflicht – 2G

      Nicht vollständig geimpfte Schüler/Azubis müssen sich montags und donnerstags in der ersten U-Stunde auf das Corona-Virus testen. Die Tests sind kostenlos.

      Vollständig Geimpften und Genesenen wird die freiwillige Testung dringend empfohlen.

 

·           am Montag, 30.08. in der ersten Stunde sind folgende Formulare bzw. Belege beim Klassenlehrer abzugeben bzw. vorzulegen 

      Geimpfte und Genesene:  entsprechende Belege vorlegen

      Minderjährige:  unterzeichnetes Formular zur Einwilligung der Eltern zum Testen https://www.bswv-sn.de/wp-content/uploads/2021/08/Formular-Einwilligung-Testung-in-der-Schule.pdf

      Alle Azubis/Schüler der Schule:  unterzeichnetes Formular zur „Erklärung über Reiseverhalten …“ (Minderjährige müssen dieses Formular von den Eltern unterschreiben lassen) https://www.bswv-sn.de/wp-content/uploads/2021/08/Erklaerung-ueber-das-Reiseverhalten.pdf

 

Der Stundenplan ist für alle in der Stundenplan-App ersichtlich.

Weiteren Informationen erhalten Azubis/Schüler am Montag in der Klassenleiterstunde von Ihrem/Ihrer Klassenleiter/-in. Bitte informieren Sie Ihre Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe über die o.g. Regelungen.

gez. Schulleiter

G. Gräter

Aktuelle Informationen

Liebe Ausbildungsunternehmen und Eltern, liebe Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

ein Schuljahr geht zu Ende, das von vielen Veränderungen geprägt war. Für uns alle waren die letzten Monate in jeder Hinsicht eine Herausforderung. Schulschließung und Homeschooling, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Unterricht mit Maske und ständig geöffneten Fenstern auch bei Minusgraden, die Durchführung von Selbsttests zu Beginn des Unterrichts usw. Aber durch die strikte Einhaltung unseres schulischen Hygieneplans konnten wir das Infektionsgeschehen vor Ort geringhalten. Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle für Ihr Verständnis, Ihre Disziplin und Ihr Durchhaltevermögen bedanken.

Auch wenn die Infektionszahlen derzeit optimistisch stimmen, ist der Beginn des kommenden Schuljahres völlig offen. Auf der Seite unseres Bildungsministeriums werden Sie über aktuelle Reglungen informiert. http://www.bildung-mv.de 

Ab dem 19. August 2021 steht der Stundenplan für alle zur Verfügung. Aktuelle Hinweise zum Schuljahresbeginn werden ab dem 26. August über die Klassenlehrer/-innen und auf der Homepage veröffentlicht.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommer – und Urlaubszeit mit vielen Möglichkeiten der aktiven Erholung und zum Kraft tanken und bleiben Sie gesund!

Ihre Schulleitung

Schulorganisation ab 25. Mai 2021

Liebe Ausbildungsbetriebe, Eltern, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

in der gestrigen (20.05.21) Sitzung der Landesregierung wurden weitere Schulöffnungsschritte aufgrund von sinkenden Inzidenzwerten beschlossen.

„Die Rückkehr zu einem einheitlichen Präsenzunterricht erfolgt unter Beachtung der regionalen 7-Tage-Inzidenz, die in dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt vorherrscht, in dem oder in der die Schule liegt“

Dies bedeutet für die Stadt Schwerin, dass ab dem 25. Mai 2021 in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Präsenzunterricht für alle stattfindet.

Schulorganisatorisch haben wir folgende Festlegungen getroffen:

  • Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres (Blockbeschulung) werden in der Woche vom 25.05.-28.05.21 im Wechselunterricht beschult => Gruppe 2 ist in Präsenz in der Schule
  • Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres werden ab dem 25.05.21 (Verwaltungsfachangestelle/-r, Notar- und Rechtsanwaltsfachangestellte/-r)  in voller Klassenstärke unter Pandemiebedingungen beschult
  • Schülerinnen und Schüler der Vollzeitbildungsgänge (Fachgymnasium, Fachschule) werden in voller Klassenstärke unter Pandemiebedingungen beschult

Folgende weitere Regelungen werden am RBB Wirtschaft und Verwaltung umgesetzt:

  • der Hygieneplan der Schule wird nicht außer Kraft gesetzt (Maskenpflicht; Einbahnstraßenregelung; Abstände auf den Fluren und auf dem Schulgelände usw.); die Abstandregelungen im Unterrichtsraum werden aufgehoben
  • am ersten Unterrichtstag nach Pfingsten müssen keine Gesundheitsbescheinigungen vorgelegt werden
  • die umfangsreiche verpflichtende Teststrategie wird fortgesetzt (2x in der Woche)
  • weiterhin gilt, dass Personen mit einer COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik die Schule nicht betreten dürfen
  • im Präsenzunterricht kann Sportunterricht im Freien stattfinden

Bleiben Sie gesund!

Gilbert Gräter

(Schulleiter)

 

Schulorganisation ab 17. Mai 2021

Liebe Ausbildungsbetriebe, Eltern, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,

nachdem die Landesregierung am gestrigen Abend im Rahmen einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit über die Regelungen des Schulbetriebs ab dem 17.05.2021 informiert hat, habe wir als Schule die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

1. Es gibt ab dem 17. Mail 2021 insgesamt drei Inzidenzstufen, die für den Schulbetrieb entscheidend sind und die sich an den durch das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz (§28 b Absatz 3 IfSG) vorgegebenen Werten orientieren:

– Inzidenz von 100 oder weniger,

– Inzidenz über 100 bis 165,

– Inzidenz über 165.

Da davon auszugehen ist, dass Schwerin einen Inzidenzwert von unter 100 ausweist, gelten erstmal die Regelungen der ersten Gruppe.

Inzidenz von 100 oder weniger

In allen Jahrgangsstufen gilt Präsenzpflicht für alle Schulbereiche …in der jeweiligen Unterrichtsform (Präsenz-, Wechselunterricht an den Tagen in der Schule).

Ansonsten findet in den … beruflichen Schulen Wechselunterricht statt.

In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle anderen Ausbildungsklassen an den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt, um den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten zu können. Die jeweilige Lerngruppe ist zu diesem Zweck gegebenenfalls zu teilen. Die Gruppengröße der Lerngruppe soll sich an der Größe des jeweils genutzten Raumes ausrichten.

2. Die bundesweit normierte Testpflicht sowie die Mund-Nase-Bedeckungspflicht gelten weiterhin in allen Inzidenzstufen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bitte zum Unterrichtsbeginn ab Montag, dem 17.05.2021, ein Selbsttest durchgeführt wird und somit ein aktuelles Testergebnis vorliegt.

Aufgrund unserer schulischen Situation bleibt es also bei den bisherigen Regelungen mit den entsprechenden Klassenteilungen und dem Beschulungsplan. 

Alle Auszubildenden und Schülerinnen und Schüler werden von den Klassenleitern informiert.

Das Formular zur Gesundheitsbestätigung ist wöchentlich abzugeben.

Der geplante Kennenlerntag der zukünftigen Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums am 27.05.21 findet unter den gegenwärtigen Umständen nicht statt.

Für Rückfragen steht Ihnen die Schulleitung gern zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Gilbert Gräter

(Schulleiter)

Schulorganisation ab 19.04.21

Aktuelle Information finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums M-V. https://www.bildung-mv.de/

Auszug aus der Pressemitteilung des Bildungsministeriums:

Für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten sowohl der allgemein bildenden als auch der beruflichen Schulen wird Distanzunterricht erteilt. Ausnahmen bilden die Abschlussjahrgänge bzw. die Vorabschlussklassen, sobald die Abschlussjahrgänge nicht mehr an dem Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen. Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Prüfungen: Inzidenzunabhängig wird in den Schulen die Abnahme von Abschlussprüfungen sowie etwaige andere Prüfungen (Kammerprüfungen, Kenntnisprüfungen im Rahmen der Berufsanerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe etc.) gewährleistet.

Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen sind inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihre Prüfung ablegen, durch die Schulen eigenverantwortlich zu organisieren.

Die Form der Vermittlung von Lerninhalten und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen können sowohl in Präsenz als auch digital in Distanz realisiert werden. Die Teilnahme am vorbereitenden Unterricht ist freiwillig.

Dauer des schulischen Lockdowns: Sobald die landesweite 7-Tage-Inzidenz mindestens 7 Tage unterhalb von einem Wert von 100 liegt, sollen die Schulen als erster gesellschaftlicher Bereich geöffnet werden.

Der Hygieneplan am RBB Wirtschaft- und Verwaltung Schwerin ist weiterhin gültig.

Gilbert Gräter (Schulleiter)

Aktuelle Corona-Information

Schulorganisation am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Wirtschaft und Verwaltung Schwerin ab dem 12. April 2021

Es gibt ab sofort ein Zwei-Stufenplan für Schulöffnungen in MV:

Stufe 1 = Inzidenz am Mittwoch unter 150: Wechselunterricht ab der kommenden Woche.

Stufe 2 = Inzidenz am Mittwoch über 150: Distanzunterricht (Abschlussklassen und der 12. Jahrgang des Fachgymnasiums sind von dieser Regelung ausgenommen)

Die aktuellen Bestimmungn zum Schulbetrieb entnehmen Sie bitte der Seite des Bildungsministeriums M-V.https://www.bildung-mv.de/

Grundsätzlich bleiben die bestehenden Turnuspläne der Schulen erhalten.
Alle Abschlussprüfungen und Abiturprüfungen für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Bildung finden auch weiterhin in Präsenz unter Beachtung aller notwendigen Hygienemaßnahmen statt.

Es sind keine Schulfahrten oder andere Formen des Lernens am anderen Ort gestattet.

Praktischer Sportunterricht darf kontaktfrei im Freien durchgeführt werden.

Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt.  Die Schule empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Das bedeutet für das RBB Wirtschaft und Verwaltung:

  1. Vor dem Betreten der Schule ist am ersten Schultag das aktuell gültige Formular zur Gesundheitsbestätigung durch alle Lehrkräfte, Schüler*innen und Auszubildenden abzugeben. Dieses wird durch die Klassenlehrer an die Schüler*innen und Auszubildenden übermittelt. Das Formular kann hier heruntergeladen werden: Download Gesundheitsbestätigung
  2. Im gesamten Schulgebäude gilt zu jeder Zeit die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  3. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Auzubildende können sich 2 x wöchentlich testen (SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Seite des Bildungsministeriums:  Bildungsministerium M-V

gez. Gilbert Gräter

Schulplatz am Fachgymnasium/Fachoberschule/Fachschule zum Schuljahr 2021/22

Bewerbungsschluss für die oben genannten Bildungsgänge ist der 28. Februar 2021. Wenden Sie sich gern an den stellv. Schulleiter Herrn Paulsen, h.paulsen@bswv-sn.de / Tel.: 0385/7605913, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Anmeldeformulare stehen unter Downloads bereit.  Eine Powerpoint über das Bewerbungsverfahren am Fachgymnasium finden Sie unter dem Button „Fachgymnasium“.

gez. Henning Paulsen

Aktuelle Corona-Information

Aktuelle Informationen zu den Corona Regelungen am RBB Wirtschaft und Verwaltung Schwerin

Die Landesregierung hat am 08.12.2020 beschlossen, den Unterrichtsstart in der ersten Schulwoche des neuen Jahres so zu gestalten, dass das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten wird. Ziel ist es, weitgehend zu verhindern, dass nach den Feiertagen unerkannte Infektionen in die Schulen getragen werden.

Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in allgemeinbildenden Schulen sowie in allen beruflichen Schulen in der Zeit vom 4. Januar bis 8. Januar 2021 Distanzunterricht erteilt.

(https://www.regierung-mv.de/corona/Kabinett-8.12./)

Die verbleibende Zeit bis zu den Weihnachtsferien nutzen wir für die Vorbereitung des Distanzunterrichts und treffen die diesbezüglichen Festlegungen bis zum 11.12.2020 13:00Uhr.

Im Anschluss werden diese dann hier auf der Homepage veröffentlicht.

Gilbert Gräter

 

 

Tag der offenen Tür am Fachgymnasium

Save the Date – Samstag, 21. November 2020 – Anmeldung erforderlich !

Henning Paulsen, stellvertretender Schulleiter des RBB und Jana Petasch, Abteilungsleiterin des Fachgymnasiums am RBB werden Sie am 21. November ab 10:00 Uhr in der Aula durch die Veranstaltung führen, Sie über den gymnasialen Bildungsgang am Fachgymnasium, über die einzelnen Fachrichtungen und die Schulorganisation informieren. Diese Veranstaltung ersetzt den traditionellen Tag der offenen Tür, um aus gegebenen Anlass das Infektionsrisiko für Sie und für unsere Pädagogen und Schüler gering zu halten. Parkplätze stehen auf dem Schulhof zur Verfügung. Im Download-Bereich der Homepage steht das Anmeldeformular für die Informationsveranstaltungen zur Verfügung: Anmeldung

Telefonische Auskunft erhalten Sie unter 0385/7605911.