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Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin

- Wirtschaft und Verwaltung - Seminarschule

Informationen zum Unterricht ab 11. Oktober 2021

Liebe Auszubildende, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende darauf hinweisen, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Während in Mecklenburg-Vorpommern eine solche inzidenzunabhängige Maskenpflicht nur nach den Ferien besteht, ist dies aktuell in der überwiegenden Zahl der Bundesländer der Regelfall für die gesamte Unterrichtszeit.

Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.

Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten  unterschrieben am ersten Unterrichtstag nach den Herbstferien vorliegen.   = > Erklärung über das Reiseverhalten

 

In dieser Erklärung finden Sie auch die Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen.

Bei einer Nichtabgabe der Erklärung ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Bleiben Sie gesund!

G.Gräter (Schulleiter)

 

 

Nächste Termine
  • 28. Februar 2025: Bewerbungsschluss für das Fachgymnasium und die Fachschule
  • 8. März 2025: internationaler Frauentag

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