Liebe Ausbildungsbetriebe, Eltern, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,
in der gestrigen (20.05.21) Sitzung der Landesregierung wurden weitere Schulöffnungsschritte aufgrund von sinkenden Inzidenzwerten beschlossen.
“Die Rückkehr zu einem einheitlichen Präsenzunterricht erfolgt unter Beachtung der regionalen 7-Tage-Inzidenz, die in dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt vorherrscht, in dem oder in der die Schule liegt”
Dies bedeutet für die Stadt Schwerin, dass ab dem 25. Mai 2021 in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Präsenzunterricht für alle stattfindet.
Schulorganisatorisch haben wir folgende Festlegungen getroffen:
- Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres (Blockbeschulung) werden in der Woche vom 25.05.-28.05.21 im Wechselunterricht beschult => Gruppe 2 ist in Präsenz in der Schule
- Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres werden ab dem 25.05.21 (Verwaltungsfachangestelle/-r, Notar- und Rechtsanwaltsfachangestellte/-r) in voller Klassenstärke unter Pandemiebedingungen beschult
- Schülerinnen und Schüler der Vollzeitbildungsgänge (Fachgymnasium, Fachschule) werden in voller Klassenstärke unter Pandemiebedingungen beschult
Folgende weitere Regelungen werden am RBB Wirtschaft und Verwaltung umgesetzt:
- der Hygieneplan der Schule wird nicht außer Kraft gesetzt (Maskenpflicht; Einbahnstraßenregelung; Abstände auf den Fluren und auf dem Schulgelände usw.); die Abstandregelungen im Unterrichtsraum werden aufgehoben
- am ersten Unterrichtstag nach Pfingsten müssen keine Gesundheitsbescheinigungen vorgelegt werden
- die umfangsreiche verpflichtende Teststrategie wird fortgesetzt (2x in der Woche)
- weiterhin gilt, dass Personen mit einer COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik die Schule nicht betreten dürfen
- im Präsenzunterricht kann Sportunterricht im Freien stattfinden
Bleiben Sie gesund!
Gilbert Gräter
(Schulleiter)